Rechtsprechung
   BSG, 28.02.1990 - 2 RU 41/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,2639
BSG, 28.02.1990 - 2 RU 41/89 (https://dejure.org/1990,2639)
BSG, Entscheidung vom 28.02.1990 - 2 RU 41/89 (https://dejure.org/1990,2639)
BSG, Entscheidung vom 28. Februar 1990 - 2 RU 41/89 (https://dejure.org/1990,2639)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1990,2639) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 66, 234
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (6)

  • Drs-Bund, 27.06.1973 - BT-Drs 7/868
    Auszug aus BSG, 28.02.1990 - 2 RU 41/89
    Die Gesamtregelung des § 16 SGB I beruht auf dem Gedanken, daß der einzelne mit seinem Begehren nach Sozialleistungen nicht an Zuständigkeitsabgrenzungen innerhalb der gegliederten Sozialverwaltung scheitern darf (vgl Begründung zum Entwurf eines Sozialgesetzbuches - Allgemeiner Teil -, BT-Drucks 7/868 S 25).
  • BSG, 11.08.1983 - 5a RKnU 5/82

    Unfallversicherung - Verzinsung von Ansprüchen - Leistungsantrag -

    Auszug aus BSG, 28.02.1990 - 2 RU 41/89
    Von einem "fehlenden" Antrag kann daher nicht gesprochen werden (vgl hierzu BSG SozR 1200 § 44 Nr. 7, wonach selbst ein "an sich nicht erforderlicher" Leistungsantrag die Verzinsungspflicht nach § 44 Abs. 2 1. Alternative SGB I auslöst).
  • BSG, 01.03.1984 - 4 RJ 55/83

    Verzinsung von Rentenleistungen - Herstellungsanspruch - Antrag auf Zulassung zur

    Auszug aus BSG, 28.02.1990 - 2 RU 41/89
    Diesem Ergebnis steht das Urteil des 4. Senats des BSG vom 1. März 1984 (SozR 1200 § 44 Nr. 11) nicht entgegen.
  • BSG, 16.08.1973 - 3 RK 94/72

    Formelle Anforderungen an einen Leistungsantrag eines Versicherten an eine

    Auszug aus BSG, 28.02.1990 - 2 RU 41/89
    Mit einem Leistungsbegehren macht der Versicherte im Zweifel alle Ansprüche geltend, die ihm aus einem bestimmten Sachverhalt zustehen, wobei der Versicherungsträger zu umfassender Prüfung der in Betracht kommenden Ansprüche und zum Hinweis auf klar erkennbare und zweckmäßige Gestaltungsmöglichkeiten verpflichtet ist (vgl ua BSGE 36, 120).
  • BSG, 14.04.1983 - 8 RK 9/81

    Zum Eingang der Beitrittserklärung eines Schwerbehinderten bei einer Gemeinde

    Auszug aus BSG, 28.02.1990 - 2 RU 41/89
    Dies folgt aus dem Prinzip der Einheit der staatlichen Sozialverwaltung und der Überlegung, den Bürger vor der Schwierigkeit, sich im Zuständigkeitskatalog der einzelnen Sozialversicherungsträger zurechtzufinden, zu entlasten (BSG SozR 1200 § 16 Nr. 8).
  • BSG, 15.04.1958 - 10 RV 393/56

    Anspruch auf Gewährung einer Heiratsabfindung nach dem Bundesversorgungsgesetz

    Auszug aus BSG, 28.02.1990 - 2 RU 41/89
    Nach dem Zweck des Antrags muß für die Verwaltungsbehörde lediglich erkennbar sein, welche Leistungen der Antragsteller begehrt, selbst wenn der Inhalt seines Antrags erst durch ein weiteres Verhandeln mit ihm nachträglich geklärt oder ergänzt wird (so grundlegend BSGE 7, 118, 120).
  • VG Darmstadt, 13.09.2016 - 5 K 404/14

    Kosten für Kinderbetreuung

    Die Gesamtregelung des § 16 SGB I beruht auf dem Gedanken, dass der einzelne mit seinem Begehren nach Sozialleistungen nicht an Zuständigkeitsabgrenzungen innerhalb der gegliederten Sozialverwaltung scheitern darf (so BSG, U. v. 28.02.1990 - 2 RU 41/89 - juris, Rn 20 unter Hinweis auf die Begründung zum Entwurf eines Sozialgesetzbuches - Allgemeiner Teil -, BT-Drs 7/868 S 25).

    Dies folgt aus dem Prinzip der Einheit der staatlichen Sozialverwaltung und der Überlegung, den Bürger vor der Schwierigkeit, sich im Zuständigkeitskatalog der einzelnen Sozialversicherungsträger zurechtzufinden, zu entlasten (BSG, U. v. 28.02.1990 - 2 RU 41/89 - juris, Rn 20).

  • BSG, 27.06.2017 - B 2 U 14/15 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Zinsanspruch - nachgezahlte Verletztenrente -

    Diese Norm findet - jedenfalls wenn ein Antrag gestellt wurde - hinsichtlich des Beginns des Zinsanspruchs in der gesetzlichen Unfallversicherung entsprechende Anwendung (BSG vom 24.1.1992 - 2 RU 17/91 - SozR 3-1200 § 44 Nr. 4, Juris RdNr 15; BSG vom 28.2.1990 - 2 RU 41/89 - BSGE 66, 234 = SozR 3-1200 § 44 Nr. 1, Juris RdNr 17; BSG vom 25.8.1982 - 2 RU 17/81 - Juris RdNr 12 f; BSG vom 23.6.1982 - 9b/8 RU 6/81 - Juris RdNr 13 f; BSG vom 26.6.1980 - 8a RU 62/79 - SozR 1200 § 44 Nr. 3, Juris RdNr 19; BSG vom 24.6.1980 - 2 RU 11/80 - Juris RdNr 24; Baier in Krauskopf, Soziale Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Stand April 2017, § 44 SGB I, RdNr 11; Hänlein in Knickrehm/Kreikebohm/Waltermann, Kommentar zum Sozialrecht, 5. Aufl 2017, SGB I, § 44 RdNr 9; Lilge, SGB I, 4. Aufl 2016, § 44 RdNr 45; Mrozynski, SGB I, 5. Aufl 2014, § 44 RdNr 16; Rolfs in Hauck/Noftz, SGB I, Stand September 2016, § 44 RdNr 36; Timme in Krahmer/Trenk-Hinterberger, SGB I, 3. Aufl 2014, § 44 RdNr 12; Wagner in jurisPK-SGB I, 2. Aufl 2011, § 44 RdNr 33) .
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.05.2015 - L 4 U 97/15

    Streit über den Beginn der Verzinsung eines an den Kläger aus Anlass der

    Die Gesetzesmaterialien machen zweierlei deutlich: Zum einen soll der Berechtigte ohne Rücksicht auf ein etwaiges Verschulden des Leistungsträgers mit dem Einreichen des vollständigen Leistungsantrags eine Bearbeitungs- und Handlungsfrist in Gang setzen (vgl. BSG Urt. v. 28.02.1990 - 2 RU 41/89 - juris Rn. 22) und damit den Zinsbeginn bestimmen können (vgl. BSG Urt. v. 30.01.1991 - 9a/9 RV 29/89 - juris Rn. 15).
  • BSG, 26.04.2007 - B 4 R 21/06 R

    Verzinsungsbeginn - Beginn der Laufzeit - Beteiligung eines ausländischen

    a) Nach der Grundregelung des § 44 Abs. 1 SGB I entsteht ein Anspruch auf Zinsen als akzessorische Nebenleistung (stellvertr BSG SozR 3-1200 § 44 Nr. 1 S 4; BSG SozR 3-1200 § 44 Nr. 8 S 26, 29) nach Ablauf eines Kalendermonats nach dem Eintritt der Fälligkeit des Hauptanspruchs auf eine Geldleistung.

    cc) Der 2. Senat des BSG hat den Anwendungsbereich des § 44 Abs. 2 Halbsatz 1 SGB I erweitert, indem er die Regelung des § 16 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 Satz 2 SGB I (Eingang bei einer der dort genannten Stellen) auch auf die Verzinsung erstreckt hat (BSGE 66, 234, 236 f = SozR 3-1200 § 44 Nr. 1 S 3 f).

  • BSG, 28.05.1997 - 8 RKn 2/96

    Sonderrechtsnachfolge und Verzinsung

    Zinsen sind zwar keine selbständigen Sozialleistungen, sondern aufgrund ihrer Abhängigkeit von einem Hauptanspruch (Akzessorietät) unselbständige und einmalige Nebenleistungen (vgl. BSG, Urteil vom 16. Mai 1984 - 9b RU 36/82 -, in Breithaupt 1985, 836, 841; SozR 1300 § 61 Nr. 1 S. 2 mwN; SozR 3-1200 § 44 Nr. 1 S. 4), doch findet auch insoweit wegen der Akzessorietät dieser Leistungen eine Rechtsnachfolge statt.

    Die Gesetzesmaterialien machen zweierlei deutlich: Zum einen soll der Berechtigte ohne Rücksicht auf ein etwaiges Verschulden des Leistungsträgers mit dem Einreichen des vollständigen Leistungsantrags eine Bearbeitungs- und Handlungsfrist in Gang setzen (vgl. BSGE 66, 234, 237f.) und damit den Zinsbeginn bestimmen können (vgl. BSG SozR 3-1200 § 44 Nr. 3 S. 14).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.09.2014 - L 4 U 21/14

    Nachzahlung einer Versichertenrente - Verzinsungsbeginn - Fälligkeit der Leistung

    Die Gesetzesmaterialien machen zweierlei deutlich: Zum einen soll der Berechtigte ohne Rücksicht auf ein etwaiges Verschulden des Leistungsträgers mit dem Einreichen des vollständigen Leistungsantrags eine Bearbeitungs- und Handlungsfrist in Gang setzen (vgl. BSG Urt. v. 28.02.1990 - 2 RU 41/89 - juris Rn. 22) und damit den Zinsbeginn bestimmen können (vgl. BSG Urt. v. 30.01.1991 - 9a/9 RV 29/89 - juris Rn. 15).

    Soweit der Kläger geltend macht, dass die Zinsleistungen akzessorisch zur Hauptforderung seien, trifft dies zu (vgl. z.B. BSG Urt. v. 28.02.1990 - 2 RU 41/89 - juris Rn. 21), führt jedoch nicht zu einem anderen Ergebnis, weil die Beklagte die Hauptforderung vor Beginn der Verzinsungspflicht beglichen hat.

  • LSG Bayern, 09.07.2003 - L 16 RJ 139/02

    Anspruch auf Verzinsung der Rentennachzahlung; Gewährung von Hinterbliebenenrente

    Das Sozialgericht hat zu Recht auf die bereits von der Beklagten zitierten Entscheidungen des BSG (Urteil vom 18.12.1986 Az.: 4 A RJ 83/95, SozR 1200 § 44 Nr. 16 bzw. vom 28.02.1990 Az.: 2 RU 41/89 = SozR 3-1200 § 44 Nr. 1) verwiesen, wonach ein Leistungsantrag vollständig ist, wenn der zuständige Versicherungsträger durch ihn in die Lage versetzt wird, den geltend gemachten Anspruch nach Grund und Höhe festzustellen und die begehrte Leistung zu bewilligen.

    Insbesondere könne die Verbindungsstelle des Vertragstaates nicht als zuständiger Leistungsträger im Sinne des § 16 Abs. 2 Satz 1 SGB I angesehen werden, der für den Beginn der Verzinsung maßgeblich sein könne (BSGE 66, 234).

    Auch das Bundessozialgericht (Urteil vom 28.02.1990 a.a.O.) hat unter Hinweis auf die Gesetzgebungsmotive entschieden, dass § 44 Abs. 2 1. Halbsatz SGB I für Leistungen, die nach zwischenstaatlichen Rechtsvorschriften berechnet werden, klar stelle, dass es für die Berechnung der Sechsmonatsfrist auf den Eingang des Leistungsantrags beim zuständigen deutschen Leistungsträger ankomme.

  • LSG Baden-Württemberg, 22.01.2016 - L 4 R 1412/15

    Verzinsung einer im Wege eines sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs gewährten

    Dagegen dürfte sprechen, dass der Verzinsungsanspruch des § 44 Abs. 1 SGB I nach der Rechtsprechung des BSG kein Verschulden voraussetzt, weswegen der Leistungsträger den Beginn der Verzinsung nicht mit der Begründung hinausschieben kann, er habe die Bearbeitung des vollständigen Leistungsantrages erst zu einem späteren Zeitpunkt beginnen können (so BSG, Urteil vom 28. Februar 1990 - 2 RU 41/89 - juris, Rn. 22).
  • BSG, 30.01.1991 - 9a/9 RV 29/89

    Beginn der Sechs-Monats-Frist des § 44 Abs. 2 SGB I für die Verzinsung

    Dieser Antrag (§ 16 SGB I, § 6 des Gesetzes über das Verwaltungsverfahren der Kriegsopferversorgung i.d.F. des Art II § 16 SGB X) mag "vollständig" in dem Sinn gewesen sein, daß der Ehemann der Klägerin damals seiner Mitwirkungspflicht (§§ 60 bis 65 SGB I, § 21 Abs. 2 SGB X; BSGE 66, 234, 235 f. = SozR 3-1200 § 44 Nr. 1) im Verwaltungsverfahren (§ 8 SGB X) genügte, indem er auf eine Verschlimmerung hinwies, die nach seiner Auffassung höhere Leistungen rechtfertigte.
  • LSG Hessen, 22.10.1993 - L 11 J 18/93

    Beginn der Verzinsung

    Das SG hat sich der Auffassung der Beklagten angeschlossen, wonach § 16 Abs. 2 SGB I keine Regelung über die Verzinsung treffe, sondern lediglich § 44 Abs. 2 SGB I. Dem vom Kläger zitierten Urteil des BSG vom 28. Februar 1990 - 2 RU 41/89 - hat sich das SG nicht angeschlossen.

    Dies ist im Gegensatz zu der Auffassung des Urteils des Bundessozialgerichts vom 28. Februar 1990 - 2 RU 41/89 - keineswegs ein Normwiderspruch im Verhältnis zu § 16 SGB I. § 16 SGB I enthält lediglich den Grundsatz, dass der Einzelne mit seinem Begehren nach Sozialleistungen nicht an Zuständigkeitsabgrenzungen innerhalb der gegliederten Sozialverwaltung scheitern darf, d.h., der Antragsteller kann im Grunde genommen bei einem dieser genannten Stellen oder bei einem unzuständigen Leistungsträger, der wie im vorliegenden Fall überhaupt nicht in der Lage ist, eine Rente zu gewähren, einen Rentenantrag stellen.

  • LSG Bayern, 10.01.2006 - L 5 R 592/03

    Verzinsung einer Nachzahlung der Erwerbsunfähigkeitsrente; Gleichstellung der

  • BSG, 18.01.1995 - 5 RJ 6/94

    Verzinsung von Ansprüchen auf Geldleistungen - Eingang des Leistungsantrages beim

  • LSG Bayern, 21.01.2002 - L 5 RJ 661/01

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung im Sozialgerichtsverfahren;

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 09.11.2005 - L 1 RA 3/03
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht